Sie brauchen keinen Streit. Sie brauchen einen Fachanwalt.
In meiner anwaltlichen Tätigkeit kenne ich das Versicherungsrecht und die versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen von allen Seiten.
Seit dem Jahr 2003 bearbeite ich regelmäßig Fälle im Versicherungsrecht. Den Titel als Fachanwalt für Versicherungsrecht darf ich seit 2005 führen. Dazu war es erforderlich, dass ich in diesem Rechtsbereich praktisch tätig bin, Erfahrung mitbringe und eine aufwändige Zusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen habe. Ich bilde mich ständig fort und bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins DAV.
Ich übernehme Mandate für: