Auf Augenhöhe verhandeln. Und Ihre Werte erhalten.
Im Vermögensrecht geht es vor allem darum, wirtschaftliche Lösungen zu finden und zu verhandeln. Aus meiner anwaltlichen Sicht ist es ein großer Erfolg, wenn meine Mandanten die Geschäftsbeziehung zu ihrem Finanzinstitut auch nach dem Konflikt erfolgreich fortsetzen können.
War Ihre Geldanlage ein Flop?
Sie sollten nicht solange warten, bis Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Zukunft machen müssen. Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, stellen Sie rasch fest, was geschehen ist.
- Sie wurden fehlerhaft beraten – und Ihnen steht Schadensersatz zu.
- Sie haben selbst ein schlechtes Investment getätigt – und müssen jetzt auf verantwortungsbewusste Weise Ihre Werte sichern.
Mein Ziel im Vermögensrecht ist es, die Werte meiner Mandantschaft zu erhalten.
Wann greift das Bank- und Kapitalmarktrecht?
Finanzgeschäfte werden nicht mehr ausschließlich am Bankschalter getätigt. Geldanlagen werden auch von freien Anbietern, Anlagegesellschaften oder Vermögensberatern vertrieben. Oftmals verfolgen diese Berater eigene Absichten, die nicht immer mit den Zielen des Kunden übereinstimmen: Es geht schlicht und einfach um die Provision. Auch die Banken und Sparkassen sind vielfältig aktiv: Sie bieten beispielsweise Anlageberatung, verkaufen Finanzprodukte und vergeben Kredite.
Dabei, und das ist für Sie als Kunde wichtig, müssen alle diese Vermittler bestimmte Standards einhalten, die durch die Regeln des Bank- und Kapitalmarktrechts beschrieben werden. Wenn sich Verkaufsversprechen später als unrealistisch herausstellen, wurde möglicherweise gegen diese Regeln verstoßen.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ich meine Mandanten in solchen Situationen mit umfangreicher Erfahrung gut beraten und ihre Interessen vertreten.