€ 190.- pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer = € 226,10)
oder gesetzliche Gebühren nach Wert
- Individuelles Angebot im Einzelfall
- üblicherweise Vereinbarung eines Stundenhonorars
- Ihr Vorteil: Sie zahlen nur die tatsächliche Arbeitszeit des Anwalts
- transparente Abrechnung im 10-Minuten-Takt
- zeitnahe regelmäßige Rechnungen anstelle einer hohen Einmalzahlung
- Sie haben Einfluss auf die Rechnungssumme: Kostenersparnis durch eigene Vorarbeit
- Vereinbarung von Obergrenzen oder eines Pauschalhonorars möglich (z.B. bei zeitlich begrenzten Projekten oder bei Abnahme eines regelmäßigen Kontingents)