Was kostet Anwalt?
Immer kostenlos – versprochen!
Wir klären folgende Themen:
- Ist es sinnvoll, in Ihrem Fall einen Anwalt einzuschalten?
- Ist die Kanzlei Pabst der ideale Partner für Ihren Fall?
- Welche Unterlagen werden für eine weitere Bearbeitung benötigt?
- Wie hoch wären die Kosten einer weiteren Vertretung?
- Werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen?
- Können wir einen Termin vereinbaren?
* Sie sparen mehr als € 100.-
im Vergleich zu den nach Gesetz zulässigen Gebühren
Mit folgenden Leistungen:
- Sichtung Ihrer Unterlagen (bis zu 20 DIN A 4 Seiten)
- Klärung des juristisch wichtigen Sachverhalts
- Verbindliche Einschätzung zur Rechtslage
- Hinweise zu möglichen Risiken
- Anwaltliche Empfehlung zum weiteren Vorgehen
- Einmalige Beratung wahlweise per Telefon, Fax, e –mail oder in einem persönlichen Gespräch
- Kostenvoranschlag für das weitere Vorgehen
€ 190.- pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer = € 226,10)
oder gesetzliche Gebühren nach Wert
- Individuelles Angebot im Einzelfall
- üblicherweise Vereinbarung eines Stundenhonorars
- Ihr Vorteil: Sie zahlen nur die tatsächliche Arbeitszeit des Anwalts
- transparente Abrechnung im 10-Minuten-Takt
- zeitnahe regelmäßige Rechnungen anstelle einer hohen Einmalzahlung
- Sie haben Einfluss auf die Rechnungssumme: Kostenersparnis durch eigene Vorarbeit
- Vereinbarung von Obergrenzen oder eines Pauschalhonorars möglich (z.B. bei zeitlich begrenzten Projekten oder bei Abnahme eines regelmäßigen Kontingents)
Absolute Kostentransparenz.
Der erste Anruf ist für Sie immer kostenfrei. Dabei können Sie sich einen persönlichen Eindruck von mir verschaffen, um einen Kostenvoranschlag bitten oder Ihren Fall schildern. Gerne kann ich in diesem ersten Telefonat klären, ob Ihr Fall grundsätzlich für eine anwaltliche Vertretung geeignet ist und ob ich der geeignete Rechtsanwalt für Ihr rechtliches Problem bin. Bitte beachten Sie aber, dass ich keine kostenlose Rechtsberatung erbringe.
Die Kosten sind in jedem Verfahrensstadium klar.
Nach der Erstberatung erhalten Sie gerne einen Kostenvoranschlag für die Kosten der weiteren Vertretung. Wir klären gemeinsam, welche Leistungen Sie von mir erwarten und welchen voraussichtlichen Umfang Ihr Fall haben kann.
Wenn Sie eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wünschen, kann ich Ihnen nur eine erwartete Bandbreite der Vergütung mitteilen. Die endgültige Abrechnung hängt von mehreren Faktoren ab (Wert, Umfang, wirtschaftliche Bedeutung, Haftungsrisiko usw.).
Empfehlenswert ist die oft günstigere Abrechnung auf Stundenbasis. Dabei beginnt mein Stundensatz bei 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Ihr Vorteil: Unabhängig vom finanziellen Wert Ihrer Angelegenheit bezahlen Sie nur den tatsächlichen Aufwand. Das bedeutet, dass Sie selbst durch gute Zusammenarbeit mit beeinflussen können, wie hoch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung sein werden.
Bitte beachten Sie: Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erlaubt das Gesetz keine Unterschreitung der gesetzlich festgesetzten Vergütung. Diese richtet sich nicht nach dem zeitlichen Aufwand, sondern nach dem Wert des Streitgegenstands.